Die WDS ist staatlich anerkannt und erhält Schulgeldzuschüsse, die bereits in unseren Schulgeldgebühren berücksichtigt sind. Als private Bildungseinrichtung sind wir auf die Zahlung von weiteren Gebühren für jedes Ausbildungsjahr angewiesen. Mit dem Schulgeld können wir optimale Bedingungen für Ihren Ausbildungserfolg schaffen, die uns von staatlichen Einrichtungen unterscheiden.

Die gute Nachricht: Sie haben zahlreiche Möglichkeiten für Nachlässe und Finanzierungen, um sich Ihren Traum von einer hochwertigen Sprachenausbildung zu erfüllen.



Gebühren ab Schuljahr 2023-2024
Bei allen Ausbildungen persönliches Notebook inklusive
  Monatsgebühr
International Administration Manager ESA € 395.-
Übersetzer*in und Dolmetscher*in € 240.-
Fremdsprachen-korrespondent*in  € 260.- 
Finanzierungsmodelle und Stipendien
Leistungsprämie – 2000 Euro bei Abschluss

Absolvent*innen der Fachakademie Würzburger Dolmetscherschule erhalten direkt vom bayerischen Kultusministerium eine Erfolgsprämie von 2.000 Euro nach bestandener Abschlussprüfung (Stand: 10/2019).

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG für eine Folgeausbildung können diejenigen beantragen, die entweder eine Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben oder über eine mehrjährige Berufspraxis verfügen, die zur angestrebten Sprachenausbildung passt. Die Rückzahlung bei Aufstiegs-BAföG beginnt nach Ablauf einer zweijährigen Karenzzeit und innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Ausbildung.

Studenten-BAföG

Die Ausbildung Übersetzer*in/Dolmetscher*in ist über Studenten-BAföG (50% Darlehnen, 50% Zuschuss) förderfähig, sofern der Direkteinstieg als Abiturient*in oder Fachabiturient*in erfolgt. Zuständig ist (unabhängig von Ihrem Hauptwohnsitz) ausschließlich das BAföG-Amt der Stadt Würzburg.

Digitales Lernen – Notebook inklusive

Die WDS zählt zu den 5 Prozent bayerischer Schulen mit der Auszeichnung „Digitale Schule“. Alle Teilnehmenden arbeiten mit persönlichen Notebooks, die ohne weitere Zusatzkosten in ihrem Besitz verbleiben. Zur digitalen Ausstattung gehören Software, WLAN-Zugang und Nutzung des Virtuellen Campus der WDS (Email-Plattform, Online-Stundenpläne, Online-Notenübersicht, Online-Unterrichtsdokumentation).

Wir gewähren Rabatte
  • Frühbucherrabatt: Die Einschreibegebühr entfällt bei Vertragsabschluss bis Ende Dezember.
  • Nachlass  bei  Vorauszahlung: Bei einer Vorauszahlung der Gebühren für die gesamte Ausbildung  gewähren wir Ihnen einen Nachlass von 3 Prozent. Bei einer Vorauszahlung für ein Schuljahr erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von 2 Prozent, für ein Schulhalbjahr in Höhe von 1 Prozent der Gebühren.
  • Treue wird belohnt – Rabatt für Ehemalige: Zahlreiche Ehemalige, die ihre Ausbildung an der WDS absolviert haben, melden mittlerweile ihre eigenen Kinder sozusagen „in zweiter Generation“ bei der WDS an. In solchen Fällen gewähren wir einen Treue-Nachlass von 5 Prozent auf den Kurspreis.

 

Schüler-BAföG – Unterstützung ohne Rückzahlung

Die Ausbildung Fremdsprachenkorrespondent*in ist für den gesamten Zeitraum nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt. Und das Beste daran: Das „Schüler-BAföG“ müssen Sie nicht zurückzahlen. Unter bafoeg-rechner.de können Sie den zu erwartenden BAföG-Anspruch detailliert ermitteln. Ein Antrag kann bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Ihres Hauptwohnsitzes gestellt werden (Ausnahme: Fachakademie bei der Stadt Würzburg).

Pierre-Semidei-Stipendium

Pierre Semidei war der Gründer der modernen Würzburger Dolmetscherschule. Nach ihm ist ein Leistungsstipendium benannt, das für die Dauer eines Schuljahres eine*n Bewerber*in fördert, der*die seine Sprachenbegabung und sein besonderes soziales Engagement (z.B. Nachhilfe- oder Tutorenaufgaben, Messeteilnahme) an der WDS bereits unter Beweis gestellt hat. Die Förderung beträgt 50 Prozent des Jahresschulgelds.

Studentenstatus

Mit einer Immatrikulation an der kostenlosen staatlichen FHWS (Begleitstudium Bachelor Fachübersetzen) profitieren Studierende der Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen ab dem 2. Ausbildungsjahr (FA 2) von den üblichen Vergünstigungen eines Studentenstatus.

Bayerisches Staatspreis-Stipendium

Die WDS überreicht im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Bayerischen Staatspreis für den*die Prüfungsbeste*n in der Ausbildung Fremdsprachenkorrespondent*in. Sollte der*die Preisträger*in eine Aufbauausbildung an der WDS (Übersetzer*in/Dolmetscher*in oder International Administration Manager ESA) anstreben, so erhält er*sie ein Leistungsstipendium von 50% auf die offiziellen Kursgebühren für die Dauer der Gesamtausbildung und kann gegebenenfalls die neue Ausbildung verkürzen.

Bildungskredit

Sofern eine BAföG-Förderung nicht möglich ist, kann eine Ausbildung über einen Bildungskredit der KfW-Bank vorfinanziert werden.

Fahrtkostenzuschuss

Schüler*innen der Ausbildung zum*r Fremdsprachenkorrespondent*in tragen einen Selbstkostenbetrag von nur 400 Euro für jährliche Fahrtkosten. Entstehende Mehrkosten über diesen Betrag hinaus werden von staatlicher Seite übernommen. Studierende der anderen Ausbildungen erhalten keinen Fahrtkostenzuschuss.

Kindergeld während der Ausbildung

Während der gesamten Ausbildung besteht bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen Anspruch auf die Fortzahlung des staatlichen Kindergeldes in voller Höhe.

 

FAQ (Frequently asked questions)
Was passiert im Beratungs-und Bewerbungsgespräch?

Bitte vereinbaren Sie kurz telefonisch einen Beratungstermin (0931-52143) mit unserem Sekretariat. Wir möchten jede*n unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor einer Einschreibung persönlich kennenlernen. Mit Ihnen (und gegebenenfalls zusammen mit Ihren Eltern) wollen wir klären, welche unserer Ausbildungen zu Ihnen passt. Wir erläutern Ihnen die Stundentafeln und die Berufsperspektiven der einzelnen Ausbildungen. Vielleicht haben Sie auch selbst Fragen notiert, die Sie ansprechen möchten. Im Anschluss an das Beratungs-und Bewerbungsgespräch, für das Sie etwa 30-45 Minuten einplanen sollten, können Sie sich auf Wunsch gerne einen Studienvertrag ausdrucken oder per Post zusenden lassen.

Was passiert bei einem Unterrichtsbesuch?

Der Unterrichtsbesuch soll Ihnen Gelegenheit geben, als Gast einzelne Fächer mit ihrem Anspruchsniveau näher kennenzulernen und mit Lehrkräften, Studierenden und Schüler*innen direkt Ihre Fragen zu besprechen. Ein Buddy, der sich bereits bestens an der Würzburger Dolmetscherschule auskennt, begrüßt Sie vor Unterrichtsbeginn und kümmert sich um Sie. Sie können den Unterrichtsbesuch gerne auch – falls sinnvoll – zu einem schriftlichen Sprachtest nutzen.

Bis wann muss ich mich verbindlich anmelden?

Studienverträge werden nach Ihrer persönlichen Vorstellung und nach Beratung ausgegeben. Sie entscheiden selbst, wann Sie uns den Vertragsentwurf unterschrieben zurücksenden. Die Plätze werden in der Reihenfolge der bei uns eingehenden, unterschriebenen Verträge vergeben. Freie Plätze können wir erfahrungsgemäß bis Ostern garantieren, unverbindliche Platzreservierungen können wir nicht entgegennehmen.

Was passiert, nachdem ich den Vertrag mit allen Dokumenten an die WDS zurückgeschickt habe?

Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung mit unserer Platzzusage. Noch vor Ausbildungsbeginn geht Ihnen Ihr Zugangscode für das passwortgeschützte Intranet zu, wo Sie Ihren neuen Stundenplan, sowie später auch Ihre Noten und die E-Mails aller Lehrkräfte, Studierenden oder Schüler*innen Ihrer Klasse, einsehen können. Ihr persönlicher Studienausweis, ihren Laptop und Ihre Lehrbücher werden Ihnen in den ersten Ausbildungstagen überreicht. Fahrtkosten-, BAföG-und Schulbescheinigungen werden erst nach Schuljahresbeginn auf Anfrage ausgestellt.

 

Was versteht man unter „Abtretung des Schulgeldersatzes“?

Die Ausbildungen Fremdsprachenkorrespondent*in und Übersetzer*in/Dolmetscher*in sind staatlich anerkannte Ausbildungen, für die es einen staatlichen Zuschuss in Höhe von Euro 110 pro Monat gibt (Stand März 2022). Der Zuschuss wird durch eine einmalige formale Erklärung des*der Teilnehmer*in an die WDS abgetreten, so dass die Kursgebühr dauerhaft um diesen Betrag gekürzt werden kann. Die oben genannten Kursgebühren an der WDS haben diesen Abzug bereits berücksichtigt. Wenn ein*e Schüler*in selbstverschuldet – also ohne ärztliches Attest – einen kompletten Monat fehlt, muss dieser Betrag von € 110.- pro Fehlzeitmonat dem*der Teilnehmer*in nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Ist ein Quereinstieg auf höherem Level möglich (Studienzeitverkürzung)?

Abiturient*innen können in das 2. Ausbildungsjahr zum*r Fremdsprachenkorrespondent*in ohne zusätzliche Aufnahmeprüfung im Rahmen verfügbarer Plätze aufgenommen werden(einjährige Berufsausbildung), sofern sie Vorkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Spanisch, Französisch) vorweisen. Studienabbrecher*innen von Universitäten, Schüler*innen im Auslandsjahr oder mit muttersprachlichem Hintergrund bringen bisweilen hervorragende Sprachkenntnisse mit. Sie können nach einer Übersetzungsprüfung (vier Übersetzungen sowie ein Grammatiktest in der Zweitsprache) im Rahmen verfügbarer Plätze und in der Reihenfolge ihrer Eignung in das 2. Studienjahr zum*r Übersetzer*in/Dolmetscher*in aufgenommen werden. Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen im 1. Studienjahr, die bereits überdurchschnittliche Kenntnisse in der 2. Fremdsprache mitbringen, können in der 2. Fremdsprache unmittelbar in das 2. Studienjahr aufgenommen werden und somit die Studienzeit in der 2. Fremdsprache verkürzen.

Wann entscheide ich mich für ein begleitendes Bachelorstudium an der FH Würzburg?

Das Begleitstudium an der FHWS Würzburg zum „BA Fachübersetzen“ beginnt immer zu Beginn der FA 2 ab ca. Mitte Oktober. Für Studierende der FA 1 wird bereits während des Schuljahres eine Informationsveranstaltung durch Hochschullehrer der FHWS in den Räumen der WDS angeboten. Studierende der FA 1 haben somit noch die Möglichkeit, am ERASMUS+ - Programm über die WDS teilzunehmen und sich in Würzburg einzugewöhnen. Direkteinsteiger*innen in die FA 2 beginnen zeitgleich an der WDS und an der FHWS ihr Begleitstudium. Die Einschreibung erfolgt normalerweise für alle Interessent*innen online über die FHWS – Studierende mit einem Zugang über eine abgeschlossene Ausbildung zur Fremdsprachenkorrepondentin beziehungsweise zum Fremdsprachenkorrespondenten (Mittlere Reife) müssen zudem ein Gutachten der WDS vorlegen und ein persönliches Aufnahmegespräch an der FHWS führen.

Wie finde ich eine Wohnmöglichkeit in Würzburg?

Bis Juli gibt es gute Chancen, eine kostengünstige Wohnmöglichkeit in Würzburg zu finden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben zahlreiche Student*innen wegen Uniwechsel schon gekündigt, neue Studenten und Studentinnen aber noch keinen Zulassungsbescheid erhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wohnungssuche, sprechen Sie uns an.

Was passiert, wenn ich meine jetzige Schulzeit wider Erwarten nicht bestehe und ich das vorgeschriebene Abschlusszeugnis zu Ausbildungsbeginn nicht vorlegen kann?

Fächer wie Mathe und Physik können trotz hervorragender Noten in sprachlichen Fächern manchmal eine unüberwindliche Hürde sein. In diesem Fall erlischt der Studienvertrag mit der WDS automatisch wegen fehlender formaler Voraussetzungen. Sie können sich also auch bei schlechten Noten in Mathematik und Physik rechtzeitig einen Platz an der WDS sichern – und dann weiterhin kräftig üben, um Ausbildung und Studium an der WDS zu starten.